Gewerbeabfallverordnung

Seit dem 1.August 2017 gilt für alle Unternehmen und Betriebe – auch für Kinos – die novellierte Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), mit der die Sammlung, der Transport und die Verwertung unterschiedlicher Abfälle neu geregelt worden ist. Damit bei den Gewerbeabfällen eine höhere Recyclingquote erreicht werden kann, bildet die fünfstufige Abfallhierarchie hier ebenfalls die Maßgabe.

 

Gewerbebetriebe müssen Abfälle wie Papier, Pappe und Karton (mit Ausnahme von Hygienepapier), Glas, Kunststoffe und Metall sowie Küchen-, Garten- und Marktabfälle getrennt sammeln und dies dokumentieren. Darüber hinaus sind die Betriebe verpflichtet, Holz, Textilien produktionsspezifische Abfälle sowie biologische abbaubare Abfälle aus dem Einzelhandel und der Nahrungsmittelverarbeitung separat zu sammeln.

 

Die sortenreine Erfassung von Abfällen ist Voraussetzung für ein hochwertiges Recycling. Bei einer gemeinsamen Erfassung ist eine Sortierung der Abfälle selbst mit den heutigen technischen Möglichkeiten oftmals nicht möglich, da Bioabfälle die anderen Abfälle verschmutzen.

 

Gewerbliche Siedlungsabfälle

Folgende Abfälle müssen getrennt gehalten werden:

★  Papier, Pappe Kartonagen (PPK) mit Ausnahme
 von Hygienepapier

★  Glas

★  Kunststoffe

★  Metalle

★  Holz

★  Textilien

★  Bioabfälle

★  Sonstige Abfallfraktionen